Wer ein Balkonkraftwerk nachrüsten möchte, stößt schnell auf zwei verschiedene Grenzen: die Leistung der Module und die Ausgangsleistung des Wechselrichters. Ich zeige, wie viele Geräte in Deutschland 2026 tatsächlich zulässig sind, wann mehrere Anlagen zusammengerechnet werden und welche Regeln für Mietwohnungen, Eigentümergemeinschaften und die Anmeldung gelten.
Die entscheidende Grenze liegt bei 2.000 Watt und 800 VA
- Mehrere Geräte sind grundsätzlich möglich, wenn sie hinter derselben Entnahmestelle betrieben werden.
- Zusammen dürfen die Module höchstens 2.000 Watt installierte Leistung haben.
- Die Wechselrichter dürfen insgesamt maximal 800 VA leisten.
- Ein eigener Stromzähler schafft eine separate Leistungsgrenze.
- Die Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt innerhalb eines Monats Pflicht.
Wie viele Balkonkraftwerke sind erlaubt?
Eine feste Zahl gibt das Gesetz nicht vor. Erlaubt ist ein Steckersolargerät oder sind mehrere Steckersolargeräte, solange die zulässigen Gesamtwerte eingehalten werden. Entscheidend ist also nicht, wie viele Balkone, Module oder Bewohner es gibt, sondern an welchem Stromanschluss die Anlagen hängen.
Für die vereinfachten Regeln nach dem EEG gelten derzeit zwei Grenzen. Die angeschlossenen Solarmodule dürfen zusammen höchstens 2.000 Watt leisten. Die Summe der Wechselrichterleistung darf höchstens 800 Voltampere betragen. Voltampere, kurz VA, beschreibt bei Wechselrichtern die maximal mögliche Wechselstromleistung.
Die oft gehörte Aussage „ein Balkonkraftwerk pro Wohnung“ ist deshalb nur eine grobe Vereinfachung. Technisch können auch zwei oder mehr kleine Geräte zulässig sein. In der Praxis ist aber meist ein sauber dimensioniertes System mit einem Wechselrichter übersichtlicher und sicherer als mehrere unabhängig zusammengesteckte Anlagen.
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Modulleistung und Wechselrichterleistung nicht verwechseln
Auf den Modulen steht häufig eine Leistung in Wattpeak, also Wp. Der Wechselrichter wird dagegen in VA angegeben. Ein System mit beispielsweise 1.600 Wp Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung kann unter die Sonderregelung fallen. Die Module dürfen also stärker dimensioniert sein, als der Wechselrichter dauerhaft ins Hausnetz abgibt.
Genau hier entstehen viele Missverständnisse. Die Bezeichnung „800-Watt-Balkonkraftwerk“ bezieht sich im Handel meistens auf den Wechselrichter, nicht auf die Gesamtleistung der Solarmodule.
| Beispiel | Modulleistung gesamt | Wechselrichter gesamt | Bewertung |
|---|---|---|---|
| Ein Gerät | 800 W | 800 VA | Innerhalb der Grenze |
| Zwei Geräte | 1.600 W | 800 VA | Innerhalb der Grenze |
| Ein Gerät mit vielen Modulen | 2.000 W | 800 VA | Innerhalb der Grenze |
| Zwei Standardgeräte | 1.600 W | 1.200 VA | Nicht mehr als Steckersolar-Sonderfall |
Entscheidend ist der Stromzähler, nicht der Balkon
Alle Steckersolargeräte hinter derselben Entnahmestelle werden zusammengerechnet. Gemeint ist in der Regel der Strombezugspunkt einer Wohnung oder eines Hauses, der praktisch meist einem eigenen Zähler zugeordnet ist. Zwei Geräte an zwei verschiedenen Steckdosen bleiben daher trotzdem eine gemeinsame Anlage, wenn sie denselben Zähler nutzen.
In einem Einfamilienhaus mit nur einem Stromzähler gelten die 800 VA insgesamt für das gesamte Haus. Es hilft nicht, ein Modul auf den Balkon und ein weiteres auf das Garagendach zu stellen. Auch ein zweiter Wechselrichter im Keller erhält dadurch keine zusätzliche Freigrenze.
Anders sieht es in einem Mehrfamilienhaus aus. Hat jede Wohnung einen eigenen Stromzähler und wird das jeweilige Balkonkraftwerk hinter diesem Zähler betrieben, kann jede Wohnung ihre eigene Grenze nutzen. Vier Wohnungen mit vier getrennten Zählern können daher jeweils ein System bis 800 VA betreiben. Die Anlagen werden nicht automatisch zu einer einzigen Steckersolaranlage des ganzen Gebäudes addiert.
Aus meiner Sicht ist die Zählerzuordnung der wichtigste Punkt bei der Planung. Wer nur auf die Modulfläche oder die Zahl der Balkone schaut, übersieht leicht, dass die elektrische Anlage die eigentliche Grenze vorgibt.
Was gilt bei mehr als 800 VA?
Eine größere Photovoltaikanlage ist nicht automatisch verboten. Sie fällt lediglich nicht mehr unter die vereinfachten Steckersolar-Regeln. Das betrifft zum Beispiel einen Wechselrichter mit 900 VA oder zwei Geräte mit jeweils 600 VA, die gemeinsam 1.200 VA erreichen.
Dann gelten die Anforderungen einer regulären PV-Anlage. Dazu können ein Netzanschlussbegehren, eine fachgerechte Prüfung der Elektroinstallation, zusätzliche technische Vorgaben des Netzbetreibers und ein anderer Anschlussweg gehören. Ein größerer Wechselrichter darf deshalb nicht einfach über eine normale Steckdose betrieben werden, nur weil die Anlage äußerlich wie ein Balkonkraftwerk aussieht.
Ein häufiger Irrtum betrifft Geräte, deren Leistung per App oder Schalter zunächst auf 600 oder 800 VA gedrosselt wird. Maßgeblich kann trotzdem die maximal wählbare Wechselrichterleistung sein. Hat das Gerät technisch 900 VA und lässt sich auf diesen Wert freischalten, greift die Sonderregelung für 800 VA nach der Einordnung der Bundesnetzagentur nicht einfach durch eine anfängliche Drosselung.
Welche Anmeldung und Registrierung erforderlich sind
Für ein Steckersolargerät innerhalb der genannten Grenzen entfällt seit dem Solarpaket I die separate Meldung beim Netzbetreiber. Die Anlage muss aber weiterhin innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registriert werden. Das gilt auch dann, wenn kein Antrag beim Netzbetreiber gestellt werden muss.
Die Registrierung ist vergleichsweise kurz erledigt. Benötigt werden unter anderem Angaben zum Betreiber, zum Standort, zur Modulleistung und zur Wechselrichterleistung. Bei mehreren Geräten sollten die Werte korrekt als Gesamtsystem erfasst werden, damit die Angaben mit der tatsächlichen Installation übereinstimmen.
Ein alter Ferraris-Zähler muss nicht zwingend vor der Inbetriebnahme ausgetauscht werden. Der Messstellenbetreiber darf den Zähler später durch eine moderne Messeinrichtung oder einen Zweirichtungszähler ersetzen. Die Pflicht zur Registrierung bleibt davon unabhängig bestehen.
Mietwohnung, WEG und sichere Montage
Auch wenn die energierechtlichen Grenzen eingehalten werden, muss die Anlage am Gebäude sicher angebracht werden. Bei einer Mietwohnung sollte die Montage deshalb mit dem Vermieter abgestimmt werden. Nach § 554 BGB kann ein Mieter grundsätzlich verlangen, dass eine bauliche Veränderung zur Stromerzeugung durch ein Steckersolargerät erlaubt wird. Unzumutbare oder unsichere Lösungen können jedoch weiterhin abgelehnt werden.
Für Wohnungseigentümer ist die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in § 20 WEG als privilegierte bauliche Veränderung aufgeführt. Die Eigentümergemeinschaft kann trotzdem Vorgaben zu Halterung, Leitungsführung, Farbe und Montageort machen. Besonders bei Fassaden, denkmalgeschützten Gebäuden oder gemeinsam genutzten Balkonbrüstungen ist eine saubere Abstimmung wichtig.
Bei der Sicherheit würde ich keine Abkürzungen akzeptieren. Jede Anlage braucht eine tragfähige Befestigung, einen geeigneten Wechselrichter und eine dafür vorgesehene Steckdose. Mehrfachsteckdosen und Steckdosenleisten sind für das Koppeln mehrerer Balkonkraftwerke keine fachgerechte Lösung.
Auch die Windlast wird häufig unterschätzt. Ein Modul, das auf dem Balkon leicht wirkt, kann bei einer ungünstigen Montage erhebliche Kräfte auf Geländer und Halterung übertragen. Die Montageanleitung des Herstellers ist deshalb keine Nebensache, sondern Teil der technischen Sicherheitsprüfung.
Die richtige Entscheidung hängt an drei Zahlen
Für die erste Prüfung reichen drei Angaben: die gesamte Modulleistung in Watt, die gesamte Wechselrichterleistung in VA und die Zahl der vorhandenen Stromzähler. Liegt das System bei höchstens 2.000 W Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung je Entnahmestelle, kann es grundsätzlich als Steckersolargerät unter den vereinfachten Regeln betrieben werden.
Wer mehrere kleine Anlagen plant, sollte die Wechselrichter nicht isoliert betrachten, sondern ihre Leistungen addieren. Sind die Grenzwerte überschritten, ist eine reguläre PV-Planung mit fachlicher Prüfung der Elektroinstallation der bessere Weg. So bleibt die Anlage nicht nur rechtlich nachvollziehbar, sondern auch im täglichen Betrieb sicher.
